Arbeitsrechtliche Beratung für Betriebsräte
Mitbestimmung kennen.
Lösungen gestalten.
Interessen wirksam vertreten.
Betriebsratsarbeit bringt rechtliche Verantwortung und häufig komplexe Fragestellungen mit sich. Ich unterstütze Betriebsräte bei der Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte, bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und in arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen.
Dabei steht neben der rechtlichen Bewertung immer auch eine praktisch umsetzbare Lösung für den Betrieb im Mittelpunkt.
Mitbestimmung & Beteiligungsrechte
Ich berate Betriebsräte zu Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten. Gemeinsam klären wir, welche Handlungsmöglichkeiten bei geplanten Maßnahmen des Arbeitgebers bestehen.
Betriebsvereinbarungen
Ich unterstütze bei der Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen.
Ziel sind rechtssichere Regelungen, die auch im betrieblichen Alltag praktikabel bleiben.
Personelle Einzelmaßnahmen
Ich berate bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen sowie Kündigungen. Dabei prüfe ich Beteiligungsrechte und mögliche Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats.
Arbeitszeit & betriebliche Regelungen
Ich unterstütze bei Fragen zu Dienstplänen, Schichtmodellen, Überstunden und Arbeitszeitkonten. Gemeinsam entwickeln wir tragfähige und rechtssichere betriebliche Lösungen.
Betriebsänderungen, Interessenausgleich & Sozialplan
Ich begleite Betriebsräte bei Umstrukturierungen, Personalabbau und Betriebsschließungen. Dazu gehört auch die Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplan.
Einigungsstelle & Beschlussverfahren
Ich unterstütze bei der Vorbereitung von Einigungsstellen- und Beschlussverfahren. Ziel ist eine strukturierte und wirkungsvolle Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Rechte.
Sie benötigen Unterstützung als Betriebsrat?
Gern können Sie Ihr Anliegen zunächst kurz schildern. Gemeinsam lässt sich klären, welche rechtlichen Handlungsmöglichkeiten bestehen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Wer trägt die Kosten der Beratung?
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können die erforderlichen Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung des Betriebsrats vom Arbeitgeber zu tragen sein. Voraussetzung sind insbesondere eine ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats und die Erforderlichkeit der Beauftragung.
