Abmahnung und Pflichtverletzungen – angemessen und rechtssicher reagieren
Verletzt ein Beschäftigter seine arbeitsvertraglichen Pflichten, sollten Arbeitgeber den Sachverhalt sorgfältig aufklären und angemessen reagieren. Nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt sofort eine Abmahnung oder Kündigung.
Eine rechtlich belastbare Maßnahme setzt voraus, dass der Vorwurf konkret, nachweisbar und verhältnismäßig ist.
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1. Sachverhalt vollständig aufklären und dokumentieren
Vor einer arbeitsrechtlichen Maßnahme sollte geklärt werden, was konkret geschehen ist, wann sich der Vorfall ereignet hat und welche Pflichten verletzt wurden. Gesprächsnotizen, E-Mails, Dienstpläne und Zeugenaussagen sollten zeitnah gesichert werden.
Pauschale oder nicht belegbare Vorwürfe können die Wirksamkeit einer späteren Abmahnung oder Kündigung gefährden.
2. Geeignete Reaktion auswählen
Je nach Schwere des Pflichtverstoßes kommen ein Hinweisgespräch, eine Ermahnung, eine Abmahnung oder in besonders schwerwiegenden Fällen eine Kündigung in Betracht.
Dabei ist stets zu prüfen, ob eine mildere Maßnahme ausreicht. Bei steuerbarem Verhalten ist vor einer verhaltensbedingten Kündigung regelmäßig zunächst eine einschlägige Abmahnung erforderlich.
3. Abmahnung konkret und vollständig formulieren
Eine wirksame Abmahnung sollte das beanstandete Verhalten nach Ort, Zeit und Umständen möglichst genau beschreiben. Zudem muss deutlich werden, welche arbeitsvertragliche Pflicht verletzt wurde, welches Verhalten künftig erwartet wird und dass bei einer Wiederholung weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung drohen.
Unklare oder überzogene Formulierungen können die Abmahnung angreifbar machen.
