Arbeitsrechtliche Beratung nach einer Abmahnung 

Abmahnung erhalten ? Ist das der Anfang vom Ende ?

Eine Abmahnung sollte nicht unterschätzt werden. Sie enthält regelmäßig den Vorwurf einer arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung und warnt vor weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen. 

Da sie eine spätere verhaltensbedingte Kündigung vorbereiten kann, sollten Sie den Sachverhalt frühzeitig prüfen und besonnen reagieren.

 

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1. Vorwürfe und Sachverhalt genau prüfen

Prüfen Sie, welches konkrete Verhalten Ihnen vorgeworfen wird und ob die Darstellung tatsächlich zutrifft. Sichern Sie E-Mails, Dienstpläne, Gesprächsnotizen und mögliche Zeugenaussagen. 

Eine Abmahnung kann angreifbar sein, wenn sie unbestimmt ist, falsche Tatsachen enthält, Ihr Verhalten rechtlich fehlerhaft bewertet oder unverhältnismäßig ist.

2. Nicht vorschnell unterschreiben oder Stellung nehmen

Bestätigen Sie allenfalls den Erhalt der Abmahnung, nicht aber die Richtigkeit der erhobenen Vorwürfe. Eine vorschnelle Stellungnahme kann später gegen Sie verwendet werden. 

Nach sorgfältiger Prüfung kann eine schriftliche Gegendarstellung sinnvoll sein; auf Ihr Verlangen ist diese zur Personalakte zu nehmen.

3. Geeignete Reaktion auswählen

Je nach Sachlage kann es sinnvoll sein, zunächst nicht zu reagieren, eine Gegendarstellung abzugeben oder die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen. 

Bei einer unberechtigten Abmahnung kann ein solcher Entfernungsanspruch auch gerichtlich durchgesetzt werden. Anders als bei einer Kündigung gilt hierfür grundsätzlich keine Dreiwochenfrist – dennoch sollte die weitere Vorgehensweise frühzeitig geklärt werden.

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