Rechtsanwalt für Arbeitnehmer - Kündigung
Kündigung erhalten – was ist jetzt zu tun?
Eine Kündigung kann erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Ich prüfe, ob die Kündigung wirksam ist und welche Möglichkeiten Sie jetzt haben.
Wichtig: 3-Wochen-Frist
Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
1. Dreiwochenfrist beachten
Möchten Sie sich gegen die Kündigung wehren, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach ihrem Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung grundsätzlich als von Anfang an wirksam – auch wenn sie rechtliche Fehler aufweist.
2. Zugang dokumentieren und Unterlagen sichern
Notieren Sie, an welchem Tag und auf welchem Weg Sie die Kündigung erhalten haben. Bewahren Sie das Kündigungsschreiben und gegebenenfalls den Briefumschlag auf. Für die Fristberechnung ist grundsätzlich der Zugang der schriftlichen Kündigung entscheidend.
Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder als bloße Kopie erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht.
3. Frühzeitig arbeitsuchend melden
Melden Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Liegen zwischen der Kenntnis von der Kündigung und dem Ende des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, muss die Meldung grundsätzlich innerhalb von drei Tagen erfolgen.
Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die spätere Arbeitslosmeldung.
Kontaktanfrage
Schildern Sie mir Ihr Anliegen kurz über das Formular. Ich melde mich anschließend bei Ihnen, um das weitere Vorgehen und einen möglichen Gesprächstermin abzustimmen.
