Krankheit und Fehlzeiten – rechtssicher und verantwortungsvoll handeln
Krankheitsbedingte Ausfälle gehören zum betrieblichen Alltag, können jedoch organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Fragen aufwerfen.
Arbeitgeber sollten klare Prozesse schaffen, ihre Fürsorgepflichten beachten und zugleich prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für Entgeltfortzahlung und weitere Maßnahmen erfüllt sind.
Entscheidend ist ein sachlicher und einzelfallbezogener Umgang mit Fehlzeiten.
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1. Klare Melde- und Nachweisprozesse festlegen
Beschäftigte müssen ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Arbeitgeber können grundsätzlich verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits ab dem ersten Krankheitstag ärztlich festgestellt wird.
Für gesetzlich Versicherte werden die relevanten Daten regelmäßig elektronisch bei der Krankenkasse abgerufen; die Pflicht zur rechtzeitigen Krankmeldung gegenüber dem Arbeitgeber bleibt jedoch bestehen.
2. Entgeltfortzahlung und auffällige Fehlzeiten sorgfältig prüfen
Bei unverschuldeter krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung von bis zu sechs Wochen. Einer ordnungsgemäß festgestellten Arbeitsunfähigkeit kommt ein hoher Beweiswert zu.
Bloße Vermutungen reichen deshalb nicht aus, um die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Bestehen jedoch konkrete und nachweisbare Umstände, die ernsthafte Zweifel begründen, sollte der Sachverhalt dokumentiert und rechtlich geprüft werden.
3. Bei längeren Erkrankungen frühzeitig handeln
Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber grundsätzlich ein betriebliches Eingliederungsmanagement anbieten.
Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuten Ausfällen vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Ein ordnungsgemäßes Verfahren ist insbesondere dann bedeutsam, wenn später weitergehende arbeitsrechtliche Maßnahmen erwogen werden.
